Definition – Was ist Bildung und Teilhabe?

Bildung und Teilhabe (BuT) hilft dabei bedürftige Kinder und Jugendlicher stärker in die Gemeinschaft zu integrieren.

Erklärvideo BuT – weitere Sprachen

Was kann ich im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen für mein Kind beantragen?

Leistungen für Bildung:

  • Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten in Schule oder Kindertageseinrichtung (Kita)
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • Schülerbeförderungskosten
  • Lernförderung (Nachhilfe)
  • Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Kindertagespflege

Leistungen zur Teilhabe:

  • Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit (Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben)

 

Wer kann die Leistungen erhalten?

Berechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn ihre Eltern oder sie selbst eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag
  • Asylbewerberleistungen

Leistungen für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zur Altersgrenze von 25 Jahren. Voraussetzung ist, dass eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besucht und keine Ausbildungsvergütung bezogen wird.
Leistungen der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch genommen werden.