Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden pauschal 15,00 Euro monatlich berücksichtigt, sofern bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres tatsächliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an

  • Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) 
  • Vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung
  • Ferienfreizeiten

entstehen.

Reichen Sie hierzu bitte die entsprechenden Nachweise ein.