Schulbedarf

Die persönliche Schulausstattung dient dazu, hilfebedürftigen Schülerinnen und Schülern die Anschaffung von Gegenständen zu erleichtern, die für den Schulbesuch benötigt werden. Zum Schulbedarf gehört neben Schulranzen, Schulrucksack und Sportzeug auch die Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (Füller, Kugelschreiber, Blei- und Malstifte, Taschenrechner, Geodreieck, Hefte und Mappen, Tinte, Radiergummis, Bastelmaterial, Knetmasse).

Die Schulpauschale wird jährlich im August und im Februar ausgezahlt.