Schülerbeförderungskosten

Für Schülerinnen und Schüler, die auf die Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden.

Voraussetzung der Leistung ist, dass die Aufwendungen erforderlich sind. 

Eine Berücksichtigung der Schülerbeförderungskosten kommt nur in Betracht, wenn der Schülerin oder dem Schüler nicht zugemutet werden kann, den Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu bewältigen. 

Legen Sie zur Beantragung der Schülerbeförderungskosten eine Kopie der Fahrkarte und die aktuelle Schulbescheinigung vor. Sollte auf der Fahrkarte der Preis nicht ersichtlich sein benötigen wir zusätzlich einen Kontoauszug, auf dem der Abbuchungsbetrag für die Fahrkarte ersichtlich ist.