Mittagsverpflegung

Für die Mittagsverpflegung werden die entstehenden Kosten für

  • Schülerinnen und Schüler,
  • Kinder, die eine Kita besuchen oder
  • Kinder, die sich bei einer Tagesmutter/ einem Tagesvater befinden 

 im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen übernommen.

Die Regelung gilt für Tagesmütter bzw. Tagesväter nur, sofern diesen nicht nach den Vorschriften des SGB VIII die Kosten für die Mittagsverpflegung erstattet werden.

Das Mittagessen muss für Schülerinnen und Schüler in schulischer Verantwortung angeboten und gemeinschaftlich ausgegeben und eingenommen werden. Belegte Brötchen und kleinere Mahlzeiten, die an Kiosken auf dem Schulgelände verkauft werden, erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Es muss sich um eine vollwertige warme Mahlzeit handeln. 

Voraussetzung für die Leistungsbewilligung ist, dass eine Bestätigung über die regelmäßige Teilnahme des leistungsberechtigten Kindes an der Mittagsverpflegung vorgelegt wird.