Ausflüge und Klassenfahrten

Bei Schülerinnen und Schülern sowie für Kinder, die eine Kita besuchen, können die tatsächlichen Aufwendungen für eintägige und mehrtägige Schul- und Kitaausflüge im Rahmen des BuT Pakets übernommen werden.

Voraussetzung ist, dass der Ausflug unter schulischer Verantwortung bzw. unter Verantwortung der Kita stattfinden muss.

Wenn Zuschüsse von anderen Stellen gewährt werden – z.B. Schule, Förderverein, Stiftung – sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Ein Taschengeld für den Ausflug wird im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen nicht übernommen.

Legen Sie bitte eine entsprechende Kostenaufstellung zum geplanten Ausflug der Schule bzw. der Kita vor.