Barrierefreiheit

Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
    Diese App ist nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
  2. Nicht barrierefreie Inhalte
    Pdf-Dateien, Formulare, Broschüren und andere Download-Dateien sind eventuell nicht barrierefrei. Diese werden schnellstmöglich durch barrierefreie Versionen ersetzt.Untertitel von Videos: Bei neu eingestellten Videos sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.Online-Dienste: Die eingebauten Online-Dienste verweisen auf externe Portale. Diese sind eventuell nicht barrierefrei.Teilweise sind Bilder und Grafiken noch nicht durch Beschreibungen ergänzt worden.
  3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
    Diese Erklärung wurde am 28.05.2025 erstellt.
  4. Rückmeldung und Kontaktangaben
    Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der „Mein Jobcenter Ostalbkreis“ App aufgefallen? Sie können sich gerne beim Jobcenter Ostalbkreis melden. Schicken Sie uns dazu eine E-Mail an jobcenter@ostalbkreis.de.Sie können uns auch anrufen oder per Post kontaktieren:Landratsamt Ostalbkreis
    Jobcenter Ostalbkreis
    Hopfenstraße 65
    73430 Aalen
    Telefon: 07361 980-0
  5. Schlichtungsverfahren
    Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Inhalte nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

    Landeszentrum Barrierefreiheit
    Schlichtungsstelle
    Else-Josenhans-Straße 6
    70173 Stuttgart
    Telefon: 0711 123 39375
    E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
    Webseite: barrierefreiheit-bw.de/

    Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

    Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.